Wo      Le       Du

„Wohnen               und Leben            in Duisburg“

FREIE Wohnungen in Duisburg

Wohnungsnahedienstleister

  Alle Teilnehmer


Sind Sie an einer Sozialwohnung interessiert?

Wohnungen können mit öffentlichen Geldern gefördert werden. Der Vermieter darf diese sogenannten „Sozialwohnungen“ dann nur an berechtigte Mieter vermieten und eine bestimmte Miethöhe nicht überschreiten. Teilweise sind diese Wohnungen auch barrierearm oder - frei.

Sind Sie ein „berechtigter Mieter“?

Personen mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) dürfen eine Sozialwohnung mieten.

Wir prüfen auf Antrag für Sie, ob Sie die Einkommensgrenzen einhalten. Sind auch alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie den WBS. Sie können mit Hilfe dieser Broschüre oder eigenständig auf die Wohnungssuche gehen. Oder Sie sprechen uns an, wir sind Ihnen gerne behilflich.

Antragsformulare für den WBS erhalten Sie bequem im Internet, in den Bürgerservicestationen der Bezirksämter oder in unserer Dienststelle:

Stadt Duisburg
Amt für Soziales und Wohnen
Gutenbergstr. 24
3. Etage
47051 Duisburg (Mitte)

Telefon:
0203 – 283-5654 (Walsum/Hamborn A – G)
0203 – 283-5293 (Walsum/Hamborn H – Z)
0203 – 283-6817 (Meiderich/Beeck A – Z)
0203 – 283-8794 (Homberg/Rheinhausen A – Z)
0203 – 283-4648 (Mitte-Süd A – K)
0203 – 283-3692 (Mitte-Süd L – Z)

Sie erreichen uns am Montag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr oder jederzeit per

Fax:          0203 – 283 5336
E-Mail:      wohnungswesen@stadt-duisburg.de
Internet: www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_iii/50/wohnberechtigungsschein.php