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Laminatverlegung muss vom Vermieter genehmigt werden!
11.03.2014
Laminatverlegung muss vom Vermieter genehmigt werden!
Foto von: OBI.de

Viele verschönern die eigene Wohnung mit Laminatböden. Grundsätzlich ist auch dagegen nichts einzuwenden, denn wir freuen uns, wenn Sie es sich in Ihrem Zuhause schön machen.

Trotzdem sind vor Durchführung wichtige Informationen zu beachten:

  • Gemäß Ihrer Dauernutzungsverträge handelt es sich dabei um eine bauliche Veränderung. Dafür benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung durch die GEWOGE.
  • Vor dem Verlegen des Laminatbodens muss eine Trittschalldämmung aufgebracht werden, die 5mm stark sein muss.
  • Der Laminatboden darf nur in schwimmender Ausführung, das heißt nicht fest mit dem Unterboden verbunden, verlegt werden.
  • Die Fugen zwischen Mauerwerk und Laminat müssen mit einer Abschlussleiste abgedeckt werden.
  • Die vorhandenen Fußleisten dürfen nicht entfernt werden.
  • Ein Kürzen der Türblätter, falls erforderlich, darf nur von einer Fachfirma durchgeführt werden.

Sollten Sie sich für einen Laminatboden in Ihrer Wohnung entscheiden, dann setzen Sie sich bitte vorher mit uns in Verbindung.

Quelle: www.gewoge-duisburg.de