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Eine gute Tradition seit 40 Jahren: Mietspiegel 2015 verabschiedet
27.01.2015
Eine gute Tradition seit 40 Jahren: Mietspiegel 2015 verabschiedet
Der Mietspiegel 2015 wurde in der Sitzung der Mietspiegelkommission am 26. Januar mit Zustimmung der Mietervereine, Haus- und Grundeigentümervereine, Vertretern der Wohnungswirtschaft sowie des Immobilienverbandes Deutschland verabschiedet.

Der Mietspiegel ist gesetzlich nicht verpflichtend, dient aber den Mietparteien als Orientierungshilfe, um bei Vertragsverhandlungen die Miethöhe je nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung zu vereinbaren. Er trägt somit wesentlich zur Entspannung im Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern bei.

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